Unsere Gebühren für die Erstellung eines DNA-Abstammungsgutachtens für eine Familienzusammenführung überweisen Sie bitte bei Auftragserteilung auf das unten genannte Konto. Sie betragen:
Normalgutachten 480,00 €
Die Untersuchung umfasst: drei Personen (Eventualvater, Mutter, Kind), Probenentnahmen und Identitätssicherung im IFG, biostatistische Auswertung, schriftliches Gutachten
Zusatzkosten
Spezialgutachten pro Person 240,00 €
Defizienzgutachten (Eventualvater fehlend, beide Eltern fehlend), auch Bestimmung der Halbgeschwisterschaft/Vollgeschwisterschaft, der Tantenschaft etc.
Der Preis umfasst Probenentnahmen und Identitätssicherung im IFG, sämtliche DNA-Analysen, komplexe biostatistische Auswertung und das schriftliche Gutachten.
Alle genannten Gebühren verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Das Auftragsformular ist hier für Sie hinterlegt.
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- u. Ärztebank
Kto.inhaber: Prof. Brinkmann Institut für Forensische Genetik GmbH
IBAN: DE98 3006 0601 0007 8019 47
BIC: DAAEDEDD